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Dolmetschervermittlung
Die DBZ, die Dolmetschervermittlung des
Bezirksverbandes der Hörgeschädigten Oberbayern
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Der
Bezirksverband ist Träger der Dolmetscher Bezirkszentrale - Oberbayern. (DBZ).
Über
die Dolmetscherzentrale können Sie einen Dolmetscher für
Gebärdensprache anfordern. Die DBZ hilft bei der Klärung der
Kostenübernahme des Dolmetschereinsatzes.
Die
DBZ hat eine eigene Homepage, dort gibt es weitere Informationen zur
Dolmetschervermittlung und ein Formular zur Beantragung eines Dolmetscher
- Vermittlungsauftrages.
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Zur
Homepage der DBZ: www.dbz-oberbayern.de |
BayKHV-Antragsformular zur
Dolm.-Kostenübernahme in
Schulen zum herunterladen
Zum 01.08.2008 wurden das Bayerische
Behindertengleichstellungsgesetz und die Bayerische
Kommunikationshilfeverordnung (BayKHV) geändert.
Zukünftig wird der Bezirk Oberbayern
für die Bearbeitung der Anträge gehörloser Eltern hörender Kinder
bei der Kommunikation mit der Schule zuständig sein.
Dies bedeutet, dass zukünftig beim
Bezirk Oberbayern die Anträge auf Übernahme der Dolmetscherkosten gestellt werden müssen.
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Das Antragsformular gibt es hier zum herunterladen:
Zu Beachten: Dieser
Antrag gilt NUR für Dolmetschereinsätze gehörloser Eltern
hörender Kinder in der Schule!
Die DBZ hilft gerne bei der
Antragstellung, bei weiterer Kostenklärung, Dolmetschervermittlung und
beantwortet Fragen zu Dolmetschereinsätzen. |
Die zuständige
Ansprechpartnerin beim Bezirk Oberbayern ist:
Frau Mariaschk
Prinzregentenstr. 14
80538 München
Tel. 089/21 98 - 27 512
Fax-Nr. 089/21 98 05 25 512
E-Mail: doreen.mariaschk
[at] bezirk-oberbayern.de |
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Information für Ortsvereine und
Gehörlosenvereine in Oberbayern
Es fällt immer wieder auf, dass
Ortsvereine und deren Mitglieder im Bezirksverband nur wenig über die
Dolmetscher Bezirkszentrale – Oberbayern (DBZ) wissen.
Zu den wichtigsten Aufgaben der DBZ gehören:
- Dolmetschervermittlung:
- Kostenklärung
- Vergabe von Stiftungsgeldern
Mit nebenstehendem Link kann ein
Informationsschreiben der DBZ an die Gehörlosen-Ortsverbände und alle
Interessierte herunter geladen werden. |

Informationsschreiben zur
Arbeit der DBZ im pdf Format |
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Auf der Homepage der DBZ gibt es weitere
Informationen zur Dolmetschervermittlung und die Vermittlungsformulare
zum herunterladen
» |
www.dbz-oberbayern.de |
Evangelische Kirche bezahlt Dolmetscher/ in
Damit Sie alles verstehen können:
Dolmetschen für Gehörlose bei Taufen, Trauung, Konfirmation und Beerdigungen
Die
Evangelische Kirche bezahlt Dolmetscher/innen bei Taufen, Konfirmationen,
Trauungen und Beerdigungen in hörenden Gemeinden.
Die Probezeit dieses
Angebots ist bis Ende 2008 verlängert worden. Im
Folgenden einige Einsatzbeispiele:
Beispiel 1:
Ihre hörende Nichte wird getauft. Sie wollen Patin werden. Die Taufe findet in der hörenden
Gemeinde der Nichte statt. Sie wollen verstehen. Aber wer dolmetscht?
Dafür Können Sie einen Dolmetscher/ Dolmetscherin bekommen, die zum Taufgottesdienst kommt und zum Vorbereitungsgespräch mit dem Pfarrer/ der Pfarrerin.
Bei Taufen in einer hörenden Gemeinde bezahlt die Kirche das Dolmetschen für Gehörlose.
Beispiel 2:
Ihr Sohn will heiraten. Er ist hörend und seine Frau auch. Beide wünschen sich eine Hochzeit mit Musik und mit hörenden Freunden und Verwandten. Damit Sie im Gottesdienst alles verstehen können, brauchen Sie einen Dolmetscher / eine Dolmetscherin.
Bei der Hochzeit in einer hörenden Gemeinde bezahlt die Kirche das Dolmetschen für Gehörlose.
Beispiel 3:
Ihr hörender Sohn wird konfirmiert. Sie wollen beim Elternabend und beim Konfirmandengottesdienst verstehen, was passiert. Dafür können Sie einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin beantragen.
Beim Konfirmationsgottesdienst bezahlt die Kirche das Dolmetschen im Gottesdienst und beim Elternabend.
Beispiel 4:
Ihr Nachbar ist verstorben. Er war hörend. Bei der Beerdigung sind Sie der / die einzige Gehörlose. Zum Gottesdienst auf dem Friedhof kommt ein Dolmetscher / Dolmetscherin und übersetzt für Sie.
Bei Beerdigungen bezahlt die Kirche das Dolmetschen im Trauergottesdienst der hörenden Gemeinde.
Aber: War Ihr verstorbener Nachbar gehörlos. Seine gehörlose Freunde und Angehörigen sind bei der Trauerfeier dabei. Diesen Gottesdienst übernimmt der Gehörlosenpfarrer oder die Gehörlosenpfarrerin.
Hier wird kein Dolmetscher bezahlt.
Wie funktioniert
das genau?
Wer kann einen Antrag stellen:
Jedes Mitglied einer Evangelischen Gehörlosengemeinde. Hier können Sie einen Antrag stellen.
Wohin muss ich den Antrag schicken?
An Ihre zuständige Gehörlosengemeinde. Diese beauftragt einen Dolmetscher / eine Dolmetscherin. Die Gehörlosengemeinde bekommt auch die Rechnung und bezahlt das Dolmetschen.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Möglichst früh, damit genug Zeit ist, einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin zu finden.
Muss ich irgendwas selbst bezahlen?
Nein. Die Kosten werden vollständig von der Evangelischen Kirche in Deutschland übernommen.
Kann ich selbst einen Dolmetscher bestellen und die Rechnung nachträglich an die Gehörlosengemeinde schicken?
Nein, das geht nicht. Sie müssen immer vorher bei der Gemeinde Bescheid sagen.
Kann ich einen Dolmetscher / eine Dolmetscherin für das Kirchenfest meiner Gemeinde bestellen?
Nein. Dieses Angebot ist nur für Taufen, Konfirmation, Trauungen und Beerdigungen
Kann ich einen Dolmetscher für meine hörende Familie bestellen, damit sie am Gehörlosengottesdienst teilnehmen können?
Nein, die Kosten werden nicht übernommen.
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