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Hörgeschädigtenseelsorge
| Katholische
Diözesan-Seelsorge für
Hörgeschädigte und Taubblinde der Erzdiözese München und Freising |
Büro: Jutta Schopp
Dachauer Straße 5
80335 München
Tel + ST: 089 / 20 22 305
Fax: 089 / 20 22 321
E-Mail:
hoergeschaedigtenseelsorge@ordinariat-muenchen.de
Internet:
www.erzbistum-muenchen.de/hoergeschaedigte
Bürozeiten: Dienstag und Mittwoch: 13.30 – 16.30 Uhr
Donnerstag: 9.30 – 12.30 Uhr
Diakon: Michael Romanow
Tel: 089 / 51 63 98 98
Fax: 089 / 54 54 63 52
E-Mail:
MRomanow@ordinariat-muenchen.de
Gemeindereferentin: Angelika Sterr
Tel: 089 / 51 26 58 64
Fax: 089 / 53 86 81 66
E-Mail:
Asterr@ordinariat-muenchen.de
Regelmäßig: Meditationsgruppe „Oase“: Montag von
18.30 – 19.30 Uhr
Gottesdienste in:
- München - Kirche Heilig Blut, Schreinerstr. 12
Gottesdienst mit Gehörlosen und Taubblinden
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Die aktuellen Gottesdienst-Termine entnehmen Sie bitte dem
Bayerntext-Hörgeschädigten-Forum, Tafel 564. Zum Bayerntext
->
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Katholische
Hörgeschädigtenseelsorge
in der Diözese Eichstätt |
Bischöfliches Seelsorgeamt Eichstätt – Referat mit und für Menschen mit
Behinderung
Diözesanbeauftragter Pfarrer Alfred Grimm
Luitpoldstr. 6
85072 Eichstätt
Tel: 08421/50694
Fax: 08421/9376488
Sekretariat:
Tel. 08421/50601
Fax: 08421/50609
E-Mail:
behindertenpastoral@bistum-eichstaett.de
Gottesdienst in Ingolstadt:
Gnadenthalkirche, Harderstr. 5
| Gehörlosenseelsorge
der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern |
Kirchenrat Pfarrer Joachim Klenk
Landeskirchlicher Beauftragter
Egidienplatz 33
90403 Nürnberg
Tel. 0911 / 214 - 1303
Fax: 0911 / 214 - 1322
E-Mail: joachim.klenk@egg-bayern.de
Büro: Frau Kreß
Tel. + ST: 0911 / 214 - 1301
E-Mail: buero@egg-bayern.de
Internet:
www.egg-bayern.de
Bürozeiten: Mo - Do von 10.00 - 16.00Uhr
Sprechstunden:
Kirchenrat Pfarrer Joachim Klenk: nach Vereinbarung
Frau Burkhardt, Gemeindereferentin und Religionspädagogin: nach Vereinbarung
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Sozialberatung A – M: |
Frau Geißler: |
Mo 15.00-18.00 Uhr, Di
9.00-12.00 Uhr |
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Sozialberatung N – Z: |
Frau Böhm: |
Mo 15.00-18.00 Uhr, Di
9.00-12.00 Uhr |
Die
Evangelische Kirche bezahlt Dolmetscher/innen bei Taufen, Konfirmationen,
Trauungen und Beerdigungen in hörenden Gemeinden.
Informationen ->
Gehörlosenseelsorge
der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
Gehörlosengemeinde München - Umland |
Pfarrerin Cornelia Wolf
Landwehrstraße 15 Rgb.
80336 München
Tel: 089 / 53 88 686 - 22
Fax: 089/ 53 88 686 - 20
BT: 089 / 53 88 686 - 21
Mobil: 0160 / 90 55 92 70
mail: muenchen@egg-bayern.de
Internet:
www.egg-bayern.de
Gottesdienste
in:
- München - Passionskirche, Tölzer Str. 17
- Gottesdienst in anderen Orten / Kirchen entnehmen Sie bitte dem Bayerntext-Hörgeschädigten-Forum, Tafel 564.
Zum Bayerntext
->
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Evangelische Kirche bezahlt Dolmetscher/in -
Informationen |
Damit Sie alles verstehen,
können Dolmetschen für Gehörlose bei Taufen, Trauungen, Konfirmationen und
Beerdigungen bei ihrer zuständigen Gehörlosengemeinde bestellt werden.
Die Evangelische Kirche bezahlt
Dolmetscher/innen bei Taufen, Konfirmationen, Trauungen und Beerdigungen in
hörenden Gemeinden.
Im Folgenden einige
Einsatzbeispiele:
Beispiel 1:
Ihre hörende Nichte wird getauft. Sie wollen Patin werden. Die Taufe findet in
der hörenden Gemeinde der Nichte statt. Sie wollen verstehen. Aber wer
dolmetscht?
Dafür Können Sie einen Dolmetscher/ Dolmetscherin bekommen, die zum
Taufgottesdienst kommt und zum Vorbereitungsgespräch mit dem Pfarrer/ der
Pfarrerin. Bei Taufen in einer hörenden Gemeinde bezahlt die Kirche das
Dolmetschen für Gehörlose.
Beispiel 2:
Ihr Sohn will heiraten. Er ist hörend und seine Frau auch. Beide wünschen sich
eine Hochzeit mit Musik und mit hörenden Freunden und Verwandten. Damit Sie im
Gottesdienst alles verstehen können, brauchen Sie einen Dolmetscher / eine
Dolmetscherin. Bei der Hochzeit in einer hörenden Gemeinde bezahlt die Kirche
das Dolmetschen für Gehörlose.
Beispiel 3:
Ihr hörender Sohn wird konfirmiert. Sie wollen beim Elternabend und beim
Konfirmandengottesdienst verstehen, was passiert. Dafür können Sie einen
Dolmetscher oder eine Dolmetscherin beantragen. Beim Konfirmationsgottesdienst
bezahlt die Kirche das Dolmetschen im Gottesdienst und beim Elternabend.
Beispiel 4:
Ihr Nachbar ist verstorben. Er war hörend. Bei der Beerdigung sind Sie der / die
einzige Gehörlose. Zum Gottesdienst auf dem Friedhof kommt ein Dolmetscher /
Dolmetscherin und übersetzt für Sie. Bei Beerdigungen bezahlt die Kirche das
Dolmetschen im Trauergottesdienst der hörenden Gemeinde. Aber: War Ihr
verstorbener Nachbar gehörlos. Seine gehörlosen Freunde und Angehörigen sind bei
der Trauerfeier dabei. Diesen Gottesdienst übernimmt der Gehörlosenpfarrer oder
die Gehörlosenpfarrerin. Hier wird kein Dolmetscher bezahlt.
Wie funktioniert das?
Wer kann einen Antrag stellen:
Jedes Mitglied einer Evangelischen Gehörlosengemeinde. Hier können Sie ein
Antragsformular herunterladen
-> (externer Link).
Wohin muss ich den Antrag
schicken?
An Ihre zuständige Gehörlosengemeinde. Diese beauftragt einen Dolmetscher / eine
Dolmetscherin. Die Gehörlosengemeinde bekommt auch die Rechnung und bezahlt das
Dolmetschen.
Wann muss ich den Antrag
stellen?
Möglichst früh, damit genug Zeit ist, einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin
zu finden.
Muss ich irgendwas selbst
bezahlen?
Nein. Die Kosten werden vollständig von der Evangelischen Kirche in Deutschland
übernommen.
Kann ich selbst einen
Dolmetscher bestellen und die Rechnung nachträglich an die Gehörlosengemeinde
schicken?
Nein, das geht nicht. Sie müssen immer vorher bei der Gemeinde Bescheid sagen.
Kann ich einen Dolmetscher /
eine Dolmetscherin für das Kirchenfest meiner Gemeinde bestellen?
Nein. Dieses Angebot ist nur für Taufen, Konfirmation, Trauungen und
Beerdigungen.
Kann ich einen Dolmetscher für
meine hörende Familie bestellen, damit sie am Gehörlosengottesdienst teilnehmen
können?
Nein, die Kosten werden nicht übernommen.
Die Probezeit ist beendet
und das Angebot gilt unbefristet (für immer)!
Entnommen aus der
Informationsschrift der Evangelischen Kirche Deutschland.
Weitere Informationen gibt es auf der
Homepage der Evangelisch-Lutherischen Gehörlosenseelsorge in Bayern:
www.egg-bayern.de ->
[Erst-Info & Literatur] -> [Dolmetschen].
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